Bitte lest Euch vor Antragstellung die Richtlinie durch. Sie bietet einen Überblick über die weiteren Förderungsvoraussetzungen und Inhalte.
Für die Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen stehen euch folgende Formulare als Download zur Verfügung:
Unser Ziel ist es, die ganze Breite der Jugendarbeit in den Dresdner Sportvereinen zu fördern und zu unterstützen. Dresdner Sportvereine haben die Möglichkeit, Zuschüsse für die Kinder- und Jugendarbeit zu beantragen. Dabei wird grundsätzlich unterschieden zwischen
Bitte lest Euch vor Antragstellung die Richtlinie durch. Sie bietet einen Überblick über die weiteren Förderungsvoraussetzungen und Inhalte.
Für die Beantragung von Zuschüssen stehen euch folgende Formulare als Download zur Verfügung:
Neben dem ehrenamtlichen Engagement ist die Kinder- und Jugendarbeit im Sportverein auch mit finanziellen Aufwendungen verbunden. Um die Arbeit zu unterstützen, können Jugendvorstände/Jugendwart:innen für ihre Arbeit einen pauschalen jährlichen Zuschuss von 50,00 Euro
bis maximal 100,00 Euro für Sachkosten erhalten.
Bitte lest Euch vor Antragstellung die Richtlinie durch. Sie bietet einen Überblick über die weiteren Förderungsvoraussetzungen und möglichen Maßnahmen.
Für die Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen stehen euch folgende Formulare als Download zur Verfügung:
Jugendgruppen/Jugendvorstände, Dresdner Sportvereine, freie Träger der Jugendhilfe oder Jugendinitiativen haben die Möglichkeit, Zuschüsse für die folgenden Maßnahmen zu erhalten:
Unser Ziel ist es, die ganze Breite der Jugendarbeit in den Dresdner Sportvereinen zu fördern und zu unterstützen.
Grundsätzliche Bedingung ist die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jugendlichen Erwachsenen bis 27 Jahren an der Entwicklung und Durchführung des Projektes.
Bitte lest Euch vor Antragstellung die Richtlinie durch. Sie bietet einen Überblick über die weiteren Förderungsvoraussetzungen und Inhalte der Ausbildungsförderung.
Für die Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen stehen euch folgende Formulare als Download zur Verfügung:
Mitgliedsvereine der Sportjugend Dresden, also Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund Dresden sind und Kinder und Jugendliche bis 26 Jahren zu ihren Mitgliedern zählen, können Zuschüsse zu Ausbildungen beantragen.
Bezuschusst werden folgende Ausbildungen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis einschließlich 26 Jahren:
Möglich ist eine Förderung von bis zu 75% der Ausbildungskosten bei maximal 100,00 EUR pro Person und Ausbildung.
Bitte lest Euch vor Antragstellung die Richtlinie durch. Sie bietet einen Überblick über die weiteren Förderungsvoraussetzungen für einen Zuschuss der Sportstättennutzung.
Für die Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen stehen euch folgende Formulare als Download zur Verfügung:
Freie Träger der Jugendhilfe können Zuschüsse für die Nutzung kommunaler wie auch privater Sportstätten für verschiedene sportliche Projekte im Kinder- und Jugendbereich beantragen.
Zu beachten ist insbesondere, dass ein Eigenanteil in Höhe von 8% der Nutzungsgebühr zu leisten ist.
Bitte lest Euch vor Antragstellung die Richtlinie für Jugend- und Jugendverbandsarbeit durch. Sie bietet einen Überblick über die Fördervoraussetzungen für Bildungsmaßnahmen, erlebnispädagogische Maßnahmen und internationale Jugendbegegnungen.
Für die Beantragung und Abrechnung von Zuschüssen stehen euch folgende Formulare als Download zur Verfügung:
Mitgliedsvereine können als Maßnahmenträger über die Sportjugend Dresden Zuschüsse vom Jugendamt für zeitlich begrenzte Maßnahmen für bedürftige junge Menschen beantragen. Zweck dieser Förderungsmöglichkeit ist die Reduzierung des Teilnehmerbeitrages von entsprechend zeitlich begrenzten Maßnahmen. Dabei kommt für unsere Mitgliedsvereine die
in Frage. Falls Bedarf bestehen sollte, kann man sich direkt bei uns melden. Die Beantragung der personenbezogenen Förderung erfolgt dann durch die Sportjugend Dresden.
Junge Menschen gelten als bedürftig, wenn sie Dresden Pass-Inhaber oder ein Erziehungsberechtigter Empfänger von Sozialhilfe bzw. Arbeitslosengeld II sind. Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen.
Maßnahmen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit sind max. in Höhe von 80% des Teilnehmerbeitrages personenbezogen förderfähig.
| Förderung | Antragsfrist |
|---|---|
| JVA und Pauschalförderung | Anträge auf Förderung von zeitlich begrenzten Maßnahmen im Rahmen der Jugend- und Jugendverbandsarbeit müssen bis zum 31.12. des vorgelagerten Jahres eingereicht werden. |
| Sportstättennutzungsfornds | Antragsfristen zur Beantragung von Förderung durch den Sportstättennutzungsfonds sind für dauerhafte Anmietungen der 31.12. des vorherigen Jahres, bei kurzfristiger Anmeldung der 31.03. des laufenden Jahres. |
| Ausbildungsförderung | Die Antragsfrist endet einen Monat vor Ausbildungsbeginn. |
| Fonds "Sport bewegt Jugend" | Der Antrag muss mindestens zwei Monate vor Projektbeginn bei uns eingegangen sein. Bitte beachtet bei der Antragstellung, dass das Vergabegremium in diesem Jahr am 23. Januar, 17. April, 26. Juni und 18. September tagt. |
| Personenbezogene Förderung | Anträge auf personenbezogene Förderung können das ganze Jahr über gestellt werden, jedoch spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme. |
Geschäftsstellenleiterin