Sportvereine tragen als wichtige Orte der Freizeitgestaltung eine besonders hohe gesellschaftliche Verantwortung. Sie sind gesundheitsfördernd, stärken soziale Kontakte und schaffen Strukturen. Übungsleiterinnen und Übungsleiter sind für die Kinder und Jugendlichen im Verein oft die erste Ansprechperson, wenn es zuhause oder im Freundeskreis Probleme gibt. Je mehr Ehrenamtliche wissen, woran sie erkennen, dass es einem Kind nicht gut geht, und was sie dann tun können, umso besser sind Kinder geschützt.
Die körperliche und emotionale Nähe, die im Sport entstehen kann, birgt aber auch die Gefahr von Übergriffen. Ein Schutzkonzept gibt den Verantwortlichen im Verein die Klarheit, welche Regeln im Umgang mit Mädchen und Jungen gelten und was im Verdachtsfall zu tun ist.
Die Sportjugend Dresden bietet für alle Mitgliedsvereine Beratung und Unterstützung zu folgenden Themen an:
Kontaktiert uns per Mail oder Telefon, dann machen wir einen Beratungstermin aus. Zum Teil kann die Beratung auch gleich telefonisch erfolgen.
Referentin sportliche Jugendarbeit & Kinderschutz
Unsere Mitarbeiterin Christin Rödel ist eine Insoweit erfahrene Fachkraft Kinderschutz nach § 8a SGB VIII und Multiplikatorin „Starke Kinder im Sport“ LSB Sachsen.
Darüber hinaus erhalten wir ehrenamtliche Unterstützung durch Paul Grünler (Vorstandsmitglied Sportjugend Dresden, Multiplikator „Starke Kinder im Sport“ LSB Sachsen).
Alle Beratungen sind vertraulich und kostenfrei.
| Termin | Veranstaltungsname | Organisator |
|---|---|---|
| 21.01.2026 | Online-Schulung Safe Sport Code | Sportjugend Dresden |
| 29.01.2026 | Netzwerktreffen Kinderschutz im Dresdner Sport | Sportjugend Dresden |
| 24.04. – 26.04.2026 | Ausbildung Multiplikator*in Kinderschutz im Sport | Sportjugend Sachsen |
| 02.09. & 09.09.2026 | Ausbildung zur Ansprechperson Kinderschutz im Sportverein/-verband | Sportjugend Sachsen |
Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt, Grenzverletzungen und Machtmissbrauch sowie von Ehrenamtlichen vor falschen Verdächtigungen gelingt am besten durch den Beginn eines Schutzkonzept-Prozesses im Verein. Wir unterstützen und beraten euch bei Fragen wie: Womit fange ich an? Wer sollte an dem Prozess mitwirken? Wie viel Zeit sollte ich einplanen und wie überzeuge ich Skeptiker in meinem Verein? Meldet euch dafür bei uns für ein Beratungsgespräch.
Einen Überblick über den Schutzkonzept-Prozess findet ihr hier.
Für all die, die sich schon näher selbst mit den Bausteinen eines Schutzkonzepts beschäftigen wollen, sind diese im Folgenden näher aufgeführt:
Bei der Risiko- und Potentialanalyse werden die bestehenden Schutz- und Risikofaktoren im Verein geprüft (Verantwortlichkeiten, Abläufe, Orte mit besonderem Risiko). Dabei sollten sowohl Vorstandsmitglieder, Übungsleiter:innen, Kinder /Jugendliche als auch Eltern mit einbezogen werden (z.B. durch eine Umfrage). Für die Analyse kann man Online-Tools nutzen oder die Checkliste der Deutschen Sportjugend
Ein Schutzkonzept wirkt nur dann, wenn es vor allem von der Spitze des Vereins, also dem Vorstand, unterstützt und mitgetragen wird. Als Zeichen dessen sollte der Schutz vor Gewalt in der Satzung und Jugendordnung des Vereins verankert werden. Für Fragen zu Satzbausteinen und rechtlichen Verfahren empfehlen wir, sich an Frau Wettengel, Justiziarin des Landessportbund Sachsen, zu wenden.
Zur Positionierung gehört weiterhin, auf bzw. über die Kommunikationskanäle des Vereins auf die Wichtigkeit des Themas und Ansprechpartner hinzuweisen (z.B. Homepage, Infomail an Mitglieder, Aushang Vereinshaus, Mitgliederversammlung etc.)
Die Ansprechperson Kinderschutz ist im Verein fachlich für das Thema zuständig und erste Ansprechpartnerin für ÜL und Trainer:innen, wenn diese einen Verdacht auf Gefährdung des Wohls bzw. der Gesundheit eines Kindes/Jugendlichen oder sexualisierte Gewalt (intern oder extern) haben oder sich Sorgen um ein Kind/ einen Jugendlichen machen. Auch die Organisation von Schulungen für die Trainer und Trainerinnen übernimmt oft die Ansprechperson Kinderschutz. Gerade bei größeren Vereinen empfiehlt sich ein Kinderschutz-Team, um die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. Wichtig dabei ist, dass die Kontaktinformationen auf verschiedenen Wegen öffentlich zugänglich sind, z.B. über einen Aushang/Plakat, Homepage, per Mailverteiler, Vereinszeitung etc.
Die körperliche und emotionale Nähe im Sport birgt die Gefahr von Grenzüberschreitungen und Übergriffen. Welches Handeln ist pädagogisch angemessen, welches grenzverletzend und wo beginnt Gewalt? Was sind Täterstrategien im Bereich sexualisierte Gewalt? Welche präventiven Maßnahmen gibt es und was haben Kinderrechte mit Kinderschutz zu tun? Je mehr Menschen im Sportverein über diese Themen Bescheid wissen und sich regelmäßig damit auseinandersetzen, umso besser sind Kinder, Jugendliche aber auch Ehrenamtliche im Verein geschützt.
Neben Schulungen oder Workshops gibt es auch die Möglichkeit, sich über Broschüren z.B. von der Deutschen Sportjugend, der Sportjugend Sachsen oder über den Orientierungsleitfaden der Sportjugend Dresden weiterzubilden (siehe Infos und externe Hilfen).
Die verpflichtende Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses (eFZ) für alle Personen, die mit Kindern und Jugendlichen im Verein arbeiten, ist eine sinnvolle Maßnahme, um auszuschließen, dass verurteilte Straftäter:innen im Verein tätig werden. Im erweiterten Führungszeugnis sind alle Verurteilungen – auch geringfügige- in Bezug auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung aufgelistet. Mehr Informationen zum kostenfreien eFZ und den Umgang damit im Verein sind auf der Homepage der Deutschen Sportjugend zu finden.
Eine weitere strukturelle Maßnahme ist die verbindliche Unterzeichnung des Ehrenkodex von allen haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden im Kinder- und Jugendbereich. Der Ehrenkodex hält die Grundwerte des Vereins fest und wird mit den Ehrenamtlichen besprochen.
Desweiteren ist es sinnvoll, die Verpflichtung zum Kinderschutz auch in den Arbeits- oder ÜL-Verträgen mit aufzunehmen. Ergänzt werden kann dies durch eine Selbstverpflichtungserklärung in Bezug auf laufende Ermittlungen/ Gerichtsverfahren.
Verhaltensregeln für den Umgang miteinander sind die Umsetzung der Werte in praktische Handlungsmaximen. Sie bilden damit den Rahmen, innerhalb derer sich alle Beteiligten miteinander bewegen und geben Orientierung und Handlungssicherheit. Die in ihnen enthaltenen Verbote, Pflichten und Rechte basieren auf gesetzlichen Grundlagen, der UN-Kinderrechtskonvention sowie auf Standards der Kinder- und Jugendarbeit. Sie schützen Kinder/ Jugendliche vor Grenzüberschreitungen, Gewalt und (sexuellen) Übergriffen sowie Mitarbeitende vor falschen Verdächtigungen.
Auch Kinder und Jugendliche müssen wissen, welche Regeln gelten und wohin sie sich wenden können, wenn es ihnen nicht gut geht bzw. sie nicht gut behandelt werden. Deshalb sollten sie zum einen in den Schutzkonzept-Prozess aktiv eingebunden werden und zum anderen regelmäßig z.B. im Training Möglichkeiten haben, mitzubestimmen. Denn die eigene Stimme zu nutzen müssen Kinder und Jugendliche lernen und es ist Aufgabe des Sports, sie darin zu unterstützen.
Um allen ehrenamtlich Engagierten, den Verantwortlichen im Vorstand/ Präsidium sowie den Kinderschutz-Ansprechpersonen selbst mehr Handlungsfähigkeit für das Vorgehen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung zu geben, ist es sehr wichtig, einen Handlungsleitfaden dafür bereitzustellen. Ein Verdacht auf Gewalt, ob intern oder im häuslichen Umfeld, ist immer eine herausfordernde Situation, deshalb hilft es ungemein zu wissen: an wen wende ich mich, wenn ich etwas höre oder beobachte? Was muss ich dabei beachten? Was sind die nächsten Schritte? Als Orientierung kann dazu der Handlungsleitfaden der Sportjugend Sachsen genutzt werden.
Als Dachverband des Sports in Dresden und als Organisation mit eigenen sportlichen und bildenden Angeboten für Kinder und Jugendliche ist für uns elementar, sich mit möglichen Gefährdungspotentialen in unseren Angeboten auseinanderzusetzen und dazu entsprechende Schutzmechanismen zu installieren. Als Verein tragen wir gemeinsam Sorge für den Schutz vor physischer, psychischer und sexualisierter Gewalt, vor Übergriffen jeglicher Art und Machtmissbrauch. Das vorliegende Konzept bildet die Maßnahmen ab, die den Schutz derer, die an den Angeboten von Stadtsportbund und Sportjugend teilnehmen, gewährleisten sollen.
Schulungen & Workshops für Trainer und Trainerinnen, Kinder und Jugendliche
Schulungen zum Kinderschutz im Sport haben zwei Facetten:
Zum einen geht es darum, Trainer und Trainerinnen handlungsfähig zu machen, wenn sie beobachten oder erfahren, dass ein Kind oder Jugendlicher zu Hause Gewalt erfährt: Was sind mögliche Anhaltspunkte dafür und wie geht man dann vor?
Der zweite Aspekt betrifft den Verein selbst: die körperliche und emotionale Nähe im Sport birgt die Gefahr von Grenzüberschreitungen und Übergriffen. Welches Handeln ist pädagogisch angemessen, welches grenzverletzend und wo beginnt Gewalt? Was sind Täterstrategien im Bereich sexualisierte Gewalt und gilt es gerade bei Verdachtsmomenten diese Gewaltform betreffend vorzugehen? Welche präventiven Maßnahmen gibt es und wie kann ich diese in meinem Training umsetzen?
Je mehr Menschen im Sportverein über diese Themen Bescheid wissen und sich damit auseinandersetzen, welche Werte, welche Vereinskultur ihnen wichtig sind, umso besser sind Kinder und Jugendliche im Verein geschützt. Zudem geben gemeinsam erarbeitete Verhaltensregeln für den Umgang miteinander Klarheit und Schutz vor Verleumdung.
Wir kommen zu euch in den Verein und schulen Vorstand sowie haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitenden. Auf Wunsch stellen wir TN-Zertifikate aus, die zur Verlängerung der ÜL-C-Lizenz (Kinder- und Jugendsport) genutzt werden können. Für mehr Information zu Inhalt, Dauer, Kosten und nächste mögliche Termine wendet euch an Christin Rödel, 0351/4719027 oder kinderschutz@sportjugend-dresden.de.






Workshops für Kinder und Jugendliche im Sportverein
Ein wirksamer Baustein des Kinderschutzes im Sportverein ist zudem, Kinder und Jugendliche regelmäßig und auf Augenhöhe aktiv einzubeziehen. Kinder und Jugendliche, die z.B. an der Gestaltung des Trainings oder von Vereinsjugendmaßnahmen beteiligt werden, deren Stimme bei vermeintlich einfachen Themen gehört und nach Möglichkeit umgesetzt wird, haben auch eher das Vertrauen, sich an ihre Trainer oder Trainerinnen zu wenden, wenn es ihnen nicht gut geht.
In Workshops informieren wir spielerisch Kinder und Jugendliche z.B. über die Kinderrechte, wir besprechen, wo sie im Verein mitbestimmen (könnten) und wer für sie eine Vertrauensperson ist. Weitere Themen sind der Umgang miteinander, was ist ok, was nicht, wie setze ich selbst Grenzen und respektiere die Grenzen meiner Mitspieler usw.
Aktuell können wir keine freien Workshoptermine anbieten, dank einer Förderung von Aktion Mensch ist dies aber ab März 2026 wieder möglich. Meldet euch gern bei uns für weitere Informationen.
Wie gehe ich vor, wenn ich wahrnehme, dass es einem Kind/ einem Jugendlichen in meiner Trainingsgruppe nicht gut geht? Wie spreche ich auf Augenhöhe mit dem betroffenen Kind/ Jugendlichen? Wie beziehe ich die Eltern ein? Wie kann und soll ich handeln, was sind die nächsten Schritte?
Und wie ist das Vorgehen, wenn sich der Verdacht gegen eine Trainerin, einen Trainer oder einen anderen Mitarbeitenden des Vereins richtet? Wer sollte in die Prüfung des Verdachts einbezogen werden und was ist dabei z.B. hinsichtlich der Dokumentation zu beachten?
Zu all diesen Fragen beraten wir Vereinsvorstände, Trainer/Trainerinnen, Sportler/Sportlerinnen und Eltern vertraulich und kostenfrei. Kontaktiert uns per Telefon (0351/4719027) oder per Mail (kinderschutz@sportjugend-dresden.de), dann vereinbaren wir einen Termin bei uns in der Geschäftsstelle oder bei euch im Verein.
Beratung zu:
Das Netzwerk Kinderschutz im Dresdner Sport ist ein Zusammenschluss der Ansprechpersonen für Kinderschutz der Dresdner Sportvereine, koordiniert von der Sportjugend Dresden. Gegründet im Jahr 2021 treffen sich die Kinderschutz-Beauftragten der aktuell 35 Mitgliedsvereine einmal im Quartal, um sich vereins- und sportartenübergreifend u.a. über aktuelle Herausforderungen auszutauschen:
Neben Austausch & Vernetzung gibt es auch immer einen Info-Part mit wechselnden Referent*innen. Themen waren z.B.
Zudem besuchen regelmäßig Fachkräfte aus der Dresdner Jugendhilfe (aus Beratungs- und Fachstellen, Jugendamt, Schulsozialarbeit Sportschulzentrum etc.) die Netzwerktreffen zum gegenseitigen Kennenlernen und Vernetzen.
Das nächste Netzwerktreffen findet statt am 29. Januar 2026, 18 Uhr.
Herzlich eingeladen sind auch die, die das Thema Kinderschutz neu im Verein angehen wollen. Interessierte Vereine wenden sich bitte an Christin Rödel, kinderschutz@sportjugend-dresden.de oder 0351/4719027.
Hier findet ihr Ansprechpartner und Beratungsstellen für verschiedene Bereiche im Kinderschutz.
Telefonische Beratung: 0800 11 222 00 (Mo, Mi, Fr 10-12 Uhr und Do 15-17 Uhr)
Online-Beratung, Beratung vor Ort in Berlin
0800 90 90 444 (Montags 11-14 Uhr · Donnerstags 16-19 Uhr)
oder kontakt@anlauf-gegen-gewalt.org www.anlauf-gegen-gewalt.org
0351 2754004